Unsere Fahrzeuge der Autovermietung sind alle mit Klimaanlage und Radio/CD ausgestattet und werden regelmäßig gewartet und technisch (vom offiziellen TÜV) überprüft. Es besteht keine Kilometerbegrenzung. Das Fahrzeug darf die Insel Gran Canaria nur mit unserer schriftlichen Genehmigung verlassen. Bitte fragen Sie bei uns nach, wenn sie das Fahrzeug auch auf einer anderen kanarischen Insel benutzten möchten, allerdings ist die Anmietung und die Rückgabe nur auf Gran Canaria möglich.
Wir bieten ausschließlich eine 100% Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung an, ohne Kaution und Kreditkartenzwang! Des weiteren beinhaltet die Vollkaskoversicherung auch eine Personen-Insassenversicherung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht- und Zusammenstoßversicherung. Das bedeutet, dass wir auch für die Schäden am Mietfahrzeug aufkommen, welche vom Mieter selbst verursacht wurden. Allerdings gehen Schäden bei folgenden Ursachen zu Lasten des Mieters:
Erhöhter Alkoholkonsum (über dem gesetzlichem Limit), Fahren unter Drogeneinfluss, Verlust des Schlüssels (Gebühr 100 Euro), extreme Geschwindigkeitsüberschreitung (mehr als 20%), Befahren von nicht asphaltierten Straßen und Wegen, extreme Verunreinigung und Beschädigungen im Wageninneren (z.B. zerbrochene Flaschen, Brandschäden, Tierhaare usw. (Gebühr bis 200 Euro), Transportieren von sperrigen Gütern (Möbel, usw.) oder Sportgeräten (Surfbretter, Gleitschirme, usw.).
Im Falle eines Unfalls - auch auf Parkplätzen - ist der Mieter verpflichtet uns umgehend zu informieren (Servicenummer 0034-670785403, 24 Stunden am Tag erreichbar). Bei Unfällen mit einem Unfallgegner ist IMMER die Polizei herbei zu rufen, damit es später keine Probleme mit der Abrechnung bei der Versicherung gibt.
Strafen von Polizei oder anderen Behörden während der Mietdauer gehen zu Lasten des Mieters. Sollte das Fahrzeug wegen Falschparkens abgeschleppt werden, so ist der Mieter verpflichtet dieses wieder bei der Polizei auszulösen und die Strafe zu bezahlen.
Nicht erlaubt sind: Weitervermietung des Fahrzeugs an Dritte, Transportieren von Gegenstände auf dem Autodach, Befahren von nicht asphaltierten Straßen und Wegen. Transportieren von Tieren, Ausnahmen sind Hunde und Katzen, welche laut Gesetz nur in Boxen im Auto transportiert werden dürfen (auf Anfrage stellen wir Ihnen diese Boxen gerne kostenlos zur Verfügung). Das Tier darf auch bei geparktem Wagen die Box nicht verlassen.
Der Mieter akzeptiert mit der Unterschrift des Vertrages die Miet- und Geschäftsbedingungen von Laguna-Cars-Tropical S.L., sowie deren Versicherungen. Sollte der Mieter eventuelle Schäden selber in einer Werkstatt reparieren lassen (ohne vorherige Genehmigung des Vermieters), so ist Laguna-Cars-Tropical S.L. nicht verpflichtet diese Rechnungen zu bezahlen.
Bezahlung: In den hier angegebenen Preisen sind alle Steuern und Versicherungen bereits enthalten. Keine Extragebühr für Zahlung per Kreditkarte oder Banküberweisung. Keine Reservierungsgebühr oder Vorkasse. Sie können sich das Fahrzeug vor der Anmietung ansehen und bequem bei der Fahrzeugübergabe bezahlen. Alle unsere Fahrzeuge warden immer mit VOLLEM Tank übergeben, somit ist das Fahrzeug auch immer mit vollem Tank zurück zu geben. Wir erheben eine Bearbeitung-Gebühr in Hoehe von 20,- euro, sollte das Fahrzeug von Ihnen nicht vollständig Vollgetankt worden sein plus die Benzinkosten.
Kindersitze sind in verschiedenen Größen OHNE Aufpreis verfügbar. Navigationssysteme stehen auf ihren Wunsch OHNE Aufpreis zur Verfügung.
Vermietung/Tarife:
Wir vermieten grundsätzlich 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Die Abrechnung der Mietdauer erfolgt nach Tagen und Stunden. Mietdauern von weniger als 24 Stunden werden als ein Tag berechnet. Überzogene Stunden werden zum Stundenpreis = Tagesmietpreis/24 berechnet und ab 4 Stunden zum Tagesmietpreis.
Die Änderung oder Stornierung ihrer Reservierung ist vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Wir behalten uns das Recht vor, den Mietvertrag jederzeit vorzeitig und ohne Angabe von Gründen kündigen zu können. Dies dient zum Schutz des Fahrzeuges, vor allem wegen Missbrauch, z.B. bei Verbrechen oder gesetzeswidrigem Gebrauch wie Fahren unter Drogeneinfluss.
Fahrer: Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die im Vertrag als Fahrer angegeben sind. Ein 2. und 3. Fahrer kann OHNE Aufpreis mit eingetragen werden. Das Mindestalter für die Gruppen A, B, C und D ist 21 Jahre und mindestens 3 Jahre Fahrerlaubnis. Das Mindestalter für die Gruppen E, F, G und H ist 23 Jahre und mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis.